Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
a. Alle Lieferungen und Leistungen, die die Firma Fackler Paletten für den Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden AGBs in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Diese können durch schriftliche produkt- bzw. leistungsspezifische Bedingungen der Firma Fackler Paletten ergänzt werden.
b. Von den vorliegenden AGBs abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
c. Sind zu dem Auftrag zusätzlich oder ausschließlich Speditionsleistungen Vertragsgegenstand werden diese auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Speditionsbedingungen (ADSp) in ihrer bei Vertragsschluß gültigen Fassung erbracht.
d. Art, Bezeichnung und Menge der Gegenstände der Lieferung und Leistung ergeben sich aus dem Bestellschein bzw. der Auftragsbestätigung.
§ 2 Vertragsschluss
a. Die Bestellung des Kunden ist ein bindendes Angebot. Die Firma Fackler Paletten kann dieses Angebot innerhalb von 4 Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Liefergegenstände annehmen.
b. Angebote der Firma Fackler Paletten sind freibleibend. Vorbehalte bestehen insoweit, dass die Firma Fackler Paletten vom Vertrag zurücktreten kann, falls die Firma Fackler Paletten ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware nicht in der Lage sein sollte, da der Lieferant seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall wird die Firma Fackler Paletten den Kunden unverzüglich informieren und etwa bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten.
§ 3 Lieferung
a. Die Rechnungsstellung und Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden mitgeteilte Adresse.
b. Liefertermine sind unverbindlich außer sie sind ausdrücklich als verbindlich zugesagt. Liefertermine beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Liefertermine sind eingehalten, wenn die Ware innerhalb der zugesagten Frist zum Versand kommt.
§ 4 Gefahrübergang
a. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe an den Spediteur bzw. Frachtführer auf den Kunden über.
b. Mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer bzw. Auslieferung auf Fahrzeuge des Kunden oder der Firma Fackler Paletten geht auch die Transportgefahr auf den Kunden über.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
a. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehende Forderungen Eigentum der Firma Fackler Paletten.
b. Der Kunde ist befugt die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuveräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit im Voraus an die Firma Fackler Paletten ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswerts einschl. MwSt. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
c. Die Firma Fackler Paletten und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Falle einer Verarbeitung der gelieferten Ware das Eigentum an der neuen Sache im Zeitpunkt ihrer Entstehung auf die Firma Fackler Paletten zur Sicherung ihrer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden übergeht.
§ 5 Gewährleistung
a. Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
b. Ist der Kunde Vollkaufmann und erfolgt die bestellte Ware für seinen Gewerbebetrieb, so verjähren seine Ansprüche bei Mängeln mit Ablauf von einem Jahr ab Erhalt der Ware.
c. Schäden, die durch nicht sachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden, insbesondere bei Aufstellung oder Lagerung hervorgerufen wurden, begründen keinen Anspruch gegen die Firma Fackler Paletten.
§ 6 Haftung
Für andere als durch Verletzung von Leben, Köper oder Gesundheit entstehende Schäden haftet die Firma Fackler Paletten nur, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 7 Sonstiges
a. Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so ist nicht der gesamte Vertrag unwirksam. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
b. Ravensburg ist Gerichtsstand, soweit der Kunde Vollkaufmann ist.
c. Es gilt deutsches Recht.
Firma Fackler Paletten GmbH & Co. KG